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1. Xavier Naidoo und seine Behauptung, dass Deutschland besetzt sei, weil es keinen Friedensvertrag gibt

 

 

Zuerst beschäftige ich mich mit der Aussage Xavier Naidoos, dass Deutschland ein besetztes Land sei, weil es keinen Friedensvertrag gäbe. Diese Aussage traf er 2011 im ARD-Morgenmagazin. Aufhänger war die Frage der Moderatorin über den Song "Freiheit" des Albums "Barrikaden von Eden" der Söhne Mannheims:

 

Quelle: Youtube, Link eingesehen am 26. 11. 2015.

Xaiver Naidoo stellt hier ein Junktim her zwischen einem nicht vorhandenem Friedensvertrag und einer angeblichen Besatzung. Als er vom Moderator auf den 2+4-Vertrag hingewiesen wird, setzt er noch nach und sagt, dass es sich bei diesem Vertrag um keinen Friedensvertrag handelt. Die zentrale Aussage wird ab Minute 00:28 getroffen:

 

Quelle: ARD-Morgenmagazin, Link eingesehen am 26. 11. 2015

Hier der Wortlaut:

Frage der Moderatorin:

"Kommen wir mal auf den Song 'Freiheit'. Ihr besingt Facetten von Freiheit. Sind wir denn in Deutschland frei Eurer Ansicht nach?"

Naidoo:

"Aber nein, wir sind nicht frei. Wir sind immer noch ein besetztes Land. Deutschland hat keinen Friedensvertrag und dementsprechend ist Deutschland auch kein echtes Land."

Einwurf des Moderators:

"Nach dem 2+4-Vertrag sind wir aber..."

Naidoo unterbricht und sagt:

"Das ist kein Friedensvertrag!"

Soweit Naidoos Äußerungen. Die Nähe zu den Reichsbürgern und seine Ablehnung des Staates Deutschland werden unterstrichen durch seine Behauptung, dass Deutschland kein "echtes" Land sei, weil es keinen Friedensvertrag habe.

Wer mit der Materie nicht vertraut ist, kann vielleicht darüber stolpern, dass Deutschland keinen Friedensvertrag hat nach dem verlorenen 2. Weltkrieg, aber hieraus kann man keineswegs den Schluss ziehen, das Deutschland kein "echtes" Land sei.

Nun zum Friedensvertrag:

Deutschland hat keinen Friedensvertrag. Dies ist vollkommen richtig. Am 8. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht bedingungslos. Wenn ein Staat einen Krieg verliert, verschwindet es nicht von der Landkarte. Das Völkerrechtssubjekt "Deutschland" blieb erhalten. Bis zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR und ein paar Jahre darüber hinaus galt das Besatzungsstatut, dass 1955 in der Bundesrepublik im Rahmen der Pariser Verträge abgeschafft wurde. Generell ab 1945 und ab 1990 endgültig hat sich die territoriale Ausdehnung Deutschlands verändert.

Es gibt keine völkerrechtliche Vorschrift, die besagt, dass ein Friedensvertrag zwischen ehemaligen Krieg führenden Staaten zwingend erforderlich sei.

Im juristischen "Lehrbuch Völkerrecht" von Karl Doehring heißt es unter der Randnummer 650:

"Die Beendigung des 'formellen', rechtlichen Kriegszustandes, ist an keine Form gebunden. So wie ein Kriegszustand faktisch entstehen kann, d. h. ohne förmliche Kriegserklärung, nämlich durch Gewaltanwendung, bedarf es für die Beendigung des Kriegszustandes keines förmlichen Vertrages. Während aber der Kriegszustand einseitig herbeigeführt werden kann und die Regeln des ius in bello dann eintreten, und auch dann, wenn es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt, kann der Friedenszustand nur einvernehmlich hergestellt werden und so die Anwendbarkeit des ius in bello ausschalten.

Wird ein Friedensvertrag abgeschlossen, besteht eine klare rechtliche Situation. Der Friedenszustand tritt ein, und das ius in bello endet, wo ein gewisser Zeitablauf zur Beendigung der kriegerischen Maßnahmen hinzunehmen ist. Doch kann der Friedenszustand auch auf andere Weise hergestellt werden. Jeder andere Vertrag kann die gleiche Wirkung haben, etwa ein Vertrag zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen [...]."

Doehring, Karl: Lehrbuch Völkerrecht, 2. Auflage 2004 Heidelberg, Randnummer 650f, Hervorhebungen im Original

Der amerikanische Außenminister sagte in einem Interview:

"Die Wiedervereinigung musste im Zusammenhang mit der Viermächtefrage behandelt werden. Und der Sowjetunion war es hierbei wichtig, dass ein Treffen zwischen den Botschaftern der vier Besatzungsmächte zustande kam. Und das haben wir getan, um diesen Prozess voranzubringen und die Sowjets bei der Stange zu halten (...) Na ja, und wir wollten keinen Friedensvertrag. Ich glaube nicht, dass die Deutschen das wollten."

der amerikanische Außenminister, zitiert nach Plato, Alexander von: Die Vereinigung Deutschland - ein weltpolitisches Machtspiel, 2. Aufl. Berlin 2002, S. 211, Hervorhebung von mir.

An gleicher Stelle schreibt der Verfasser über Hans-Dietrich Genscher:

"Hans-Dietrich Genscher schrieb später, dass auch die demütigende Behandlung der ersten deutschen Demokratie bei den Verhandlungen über den Versailler Friedensvertrag, ja auch nur eine Diskussion über einen Friedensvertrag vermieden werden mußte."

Quelle: ebd., Hervorhebung von mir.

Ein Friedensvertrag wird geschlossen zwischen den Krieg führenden Staaten. Deutschland befand sich nicht nur mit den Alliierten im Krieg, sondern auch mit verschiedenen anderen Ländern. Mit all denen hätte man damals einen Friedensvertrag schließen müssen bzw. im Kontext der Vereinigung Deutschlands mit der damaligen DDR.

Friedensverträge sind zweiseitige Verträge. Deutschlands Vertragspartner hätten dann auch Ansprüche gestellt bzw. Reparationen gefordert.

Der Berater Helmut Kohls, Horst Teltschik, hat sich in einem Interview im Deutschlandfunk anlässlich griechischer Reparationsforderungen folgendermaßen geäußert:

Friedensvertrag bewusst abgelehnt 

Teltschik: Ja, natürlich, das war auch unsere klare Zielsetzung.

Grieß: Aber das Wort "Reparationen" taucht in diesem Dokument nirgendwo auf.

Teltschik: Nein. Das ist klar aber ...

Grieß: Noch nicht einmal "Friedensvertrag".

Teltschik: Bewusst nicht, denn wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sein könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vornherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.

Quelle: "Alle Forderungen erledigt", Horst Teltschik im Interview, geführt am 14. 3. 2015, Link eingesehen am 26. 11. 2015, Hervorhebungen von mir mit Ausnahme der Namen der Interviewpartner.

Halten wir fest: Es gab 1990 nach der Vereinigung gute Gründe, keine Friedensverträge abzuschließen, die formaljuristisch auch gar nicht notwendig sind. Friedensverträge wären aufgrund der Reparationsforderungen sehr teuer gewesen.

Im Ausgangsvideo kommt noch eine sehr kurze Passage mit Aufnahmen eines Auftritts der so genannten "Reichsbürger". Da diese inhaltlich weder zum Pro oder Kontra etwas beitragen, verzichte ich auf eine Analyse. Die Überleitung dient nur dazu, dass der Betrachter dem Aufruf "Informiert euch!" folgen soll.